Schlosskirche

    Niedergösgen

Die Schlosskirche kann für Trauungen reserviert werden. Eine Benutzung ist nur möglich, wenn eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger einer Landeskirche (katholisch, reformiert oder christkatholisch) die Feier leitet. In Absprache mit dem Pfarramt hat der Kirchenrat für Hochzeitsfeiern in der Schlosskirche folgende Zeiten festgelegt:

Samstag um 13.30 Uhr oder um 14.00 Uhr

Unter "Raum reservieren" sehen Sie die freien Termine und können Ihre Anfrage einreichen. Bitte vergessen Sie nicht, das Benützungsgesuch auszufüllen und an das Pfarramt zu senden. Der Kirchgemeinderat wird in Absprache mit der Pfarreileitung über die Bewilligung der Kirchenbenützung entscheiden.