Aufgaben der Kirchgemeinde

Eine Besonderheit der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz ist die des kirchenrechtlichen und des staatskirchenrechtlichen Systems. Als Getaufter gehört eine Katholikin / ein Katholik nicht nur der Pfarrei an in der sie/er wohnt, sondern auch der Kirchgemeinde. Letztere ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche ihre Kompetenz vorab im administrativen Bereich hat.

Gemäss § 3 unserer Gemeindeordnung ergeben sich die Aufgaben unserer Kirchgemeinde aus der Gemeindeautonomie und der eidgenössischen und kantonalen Verfassungs- und Gesetzgebung. Hauptaufgaben sind:

  • die Organisation zu regeln und die Behörden und Verwaltungsorgane zu bestellen
  • die weltlichen Bedürfnisse der Kirche zu erfüllen
  • einen ausgeglichenen Finanzhaushalt anzustreben


Die Kirchgemeinde erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Kirchensteuer, stellt das nötige Personal ein und unterhält die Infrastruktur.