Beichte/Versöhnung

Gott ist gross in seiner Barmherzigkeit. Er schenkt Vergebung in jeder Eucharistiefeier, durch Werke der Liebe und immer dann, wenn wir ihn mit ehrlichem Herzen darum bitten. So auch in der 
 
Versöhnungsfeier
Seit geraumer Zeit wird eine sakramentale Absolution in der Versöhnungsfeier nicht mehr erteilt. Die Versöhnungsfeier schliesst mit der Bitte um Vergebung in der "uns"-Form ab. z.B.: "Der allmächtige Gott erbarme sich unser, er lasse uns die Sünden nach und führe uns zum ewigen Leben."
In dieser Feier erfolgt die Vergebung, wenn die Gläubigen ehrlich bereuen und sich vornehmen, die begangenen Sünden nicht mehr zu tun. Nun gab es in Bezug auf die Versöhnungsfeiern Unsicherheit, insbesondere dann, wenn gleich anschliessend noch eine Beichtgelegenheit angeboten wurde. Es kamen Fragen auf wie: "Ist mir nun wirklich ganz vergeben, ist die Vergebung denn erst gültig und vollständig, wenn ich noch gebeichtet habe?" Diese Fragen haben uns nun dahin geführt, dass wir die Beichte von der Versöhnungsfeier trennen und inskünftig separate Beichtgelegenheiten anbieten.

Beichtgelegenheiten
Wer beichtet, hat die Gelegenheit zur Aussprache der Sünden, hat ein Gegenüber im Priester, der auf die Sorgen, Probleme und Schwächen eingehen kann und schliesslich als Werkzeug Christi die sakramentale Absolution zusprechen wird. Die Möglichkeit zur persönlichen Beichte besteht in unserem Pastoralraum in der Pfarrkirche Erlinsbach, jeweils am Samstagabend um 16.30 Uhr oder dann im Kapuzinerkloster in Olten, am Freitag und Samstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Sowohl in der Versöhnungsfeier als auch in der Beichte kann somit Vergebung empfangen werden.

Entscheiden Sie für sich selber, welche Form - Versöhnungsfeier oder Beichte - Ihnen entspricht. Hören Sie auf die innere Stimme. Wichtig ist, dass wir uns mit Gott und dem Mitmenschen versöhnen.