Kircheneintritt

Leider treten immer wieder Menschen aus unterschiedlichen Gründen aus der Kirche aus. Was immer einen Menschen dazu bewogen hat, die Kirche hat diesen Entscheid nicht zu hinterfragen und auch nicht darüber zu urteilen. Ein Wiedereintritt ist aber jederzeit möglich.

Was immer Sie auch zum Austritt aus der Römisch-katholischen Kirche bewogen hat, vielleicht hat sich in der Zeit des Abstands und der Distanz zur Institution Kirche der Wunsch gebildet, wieder in die römisch-katholische Kirche einzutreten. Vielleicht haben sich Ihre Lebensumstände und Ihr Lebensumfeld geändert. Oder Sie spüren an wichtigen Stationen wie Hochzeit, Eltern werden oder beim Verlust eines lieben Menschen das Bedürfnis nach Spiritualität und Begleitung.
Wir sind für Sie da und die Türen stehen offen. Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich. Mehr dazu erfahren Sie auch unter www.kircheneintritt-so.ch oder direkt beim Pfarramt  ihrer Wohngemeinde.

Wenn Sie nie getauft wurden und somit der Kirche auch nie angehört haben, dann sind für einen Kircheneintritt die Taufe und die Firmung Voraussetzung. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann melden Sie sich doch beim Pfarramt Ihrer Wohngemeinde.