Jahrzeitstiftung

Es ist ein guter, alter Volksbrauch, nach dem Tod eines Anhörigen jährlich in einem Gottesdienst dieser verstorbenen Person zu gedenken. Viele Familien organisieren dies als Familientreffen mit Gottesdienstbesuch. Dies kann auch dazu beitragen, den Tod zu verarbeiten und den Verstorbenen in guter Erinnerung zu behalten. Wenn die sogenannte Jahrzeit mit dem zuständigen Pfarramt für eine bestimmte Dauer (z.B. 10 oder 20 Jahre) vereinbart wird, spricht man formell von einer Jahrzeitstiftung. Diese wird in einer schriftlichen Urkunde festgehalten. Es beteht aber auch die Möglichkeit, das Lesen einer Messe für einen Verstorbenen, jährlich neu mit dem Pfarramt abzusprechen.

Für das Lesen einer Jahrzeitmesse oder das Errichten einer Jahrzeitstiftung fallen Kosten an. Aber weshalb denn Kosten, wenn jemand schon Kirchensteuer entrichtet? Mit dem Lesen einer Jahrzeitmesse ist auch eine karitative Wohltat verbunden. Das Geld, welches für Jahrzeitmessen entrichtet wird, kommt karitativen Institutionen oder armen Pfarreien in der 3. Welt zugute.

Wenn Sie eine Jahrzeitstiftung errichten lassen möchte oder wenn Sie für einen Verstorbenen eine Hl. Messe lesen lassen möchte, dann nehmen Sie mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf.