Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Zweckverbandes. Jede Kirchgemeinde hat Anspruch auf 3 Delegierte. So gehören der Versammlung insgesamt 18 Delegierte an. Geleitet wird die Versammlung vom Präsidenten des Zweckverbandes, welcher ebenfalls stimmberechtigt ist.

Die Delegiertenversammlung befindet insbesondere über das Budget und die Rechnung des Zweckverbandes und wählt die Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfungskommission. Ferner befindet die Delegiertenversammlung über Verordnungen und Reglemente, insbesondere über die Dienst- und Gehaltsordnung und deren Anhänge.