Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammmlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie befindet jährlich über den Voranschlag für die Ausgaben der Kirchgemeinde und über den Rechnungsabschluss. Ferner hat sie über einmalige Kredite zu befinden, wenn diese 10'000 Franken übersteigen.

Alle Angehörigen unserer Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, sind stimm- und wahlberechtigt. Somit sind auch alle niedergelassenen, ausländischen Kirchgemeindeangehörigen stimm- und wahlberechtigt.

Die Kirchgemeindeversammlungen finden in der Regel im Juni und im November statt.

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am 12. Juni 2023  um 20.00 Uhr statt.