Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Kirchgemeinde und vertritt diese nach aussen. Er ist die Wahl- und Anstellungsbehörde für alle nicht der Urnenwahl unterstehenden Beamten und Beamtinnen. Er ist zuständig und verantwortlich für sämtliche finanziellen Belange der Kirchgemeinde.
Der Kirchgemeinderat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen. Fünf Mitglieder stammen aus Stüsslingen und ein Mitglied aus Rohr. Diese werden zusammen mit dem Präsidenten/der Präsidentin sowie dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin alle vier Jahre an der Urne gewählt.
In der laufenden Amtsperiode 2021/2025 gehören dem Rat folgende Mitglieder an:

Kirchgemeindepräsident
4655 Stüsslingen

Mitglied Kirchenrat
4655 Stüsslingen

Mitglied Kirchenrat
4655 Rohr

Mitglied Kirchenrat
4655 Stüsslingen

Mitglied Kirchenrat
4655 Stüsslingen
Die Sitzungen des Kirchenrates sind gemäss Gemeindegesetz öffentlich.