Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammmlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie befindet jährlich über den Voranschlag für die Ausgaben der Kirchgemeinde und über den Rechnungsabschluss. Ferner hat sie über einmalige Kredite zu befinden, wenn diese 20'000 Franken übersteigen und über neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben, wenn diese 6'000 Franken übersteigen. Grosse Investitionsvorhaben über 500'000 Franken unterliegen der Urnenabstimmung.
Alle Angehörigen unserer Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, sind stimm- und wahlberechtigt. Somit sind auch alle niedergelassenen, ausländischen Kirchgemeindeangehörigen stimm- und wahlberechtigt.
Die Kirchgemeindeversammlungen finden in der Regel im Juni und im Dezember statt.