Kirchenkollekten
In jedem Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen wird ein Kirchenopfer (Kollekte) eingezogen. Dieses Geldopfer wird dann, zusammen mit den eucharistischen Gaben, zum Altar gebracht. Sinnbildlich bringen die Gläubigen so ihre Gaben zum Altar.
Dieser Einzug eines finanziellen Beitrags der Gläubigen, welcher jeweils für eine soziale Institution, für ein Kloster, das Bistum oder eine sonstige, kirchliche Einrichtung bestimmt ist, hat einen biblischen Hintergrund. Bereits in den urchristlichen Gemeinden wurde Geld für besondere Zwecke gesammelt. In der urkirchlichen Liturgie wurde es etwa im 3. und 4. Jahrhundert üblich, Brot und Wein für die Eucharistiefeier mitzubringen und zu spenden (oblatio). Die für die Feier nötigen Gaben wurden ausgesondert, die überzähligen wurden an die Armen der Gemeinde verteilt. So wurden die von Anfang des Christentums an praktizierte Wohltätigkeit und das Opfer der Eucharistie miteinander verbunden.
Der Verwendungszweck des jeweiligen Kirchenopfers wird im Pfarrblatt angekündigt und auch im Gottesdienst bekannt gegeben. Das Pfarramt verwaltet die Gelder und leitet sie an die entsprechenden Instituationen weiter. Die Buchhaltung des Pfarramts wird jährlich revidiert.
Pfarrei Winznau, Kirchenkollekten 2024